FAQ Whistleblowing
Wofür ist die Meldestelle gedacht?
Unser Hinweisgebersystem bzw. unsere Meldestelle ist für die Meldung von Verstößen gegen Gesetze gedacht. Das Meldesystem dient nicht für Beschwerden über Produkte, Dienstleistungen, Mitarbeiter etc.
Wer kann die Meldestelle nutzen?
Die Meldestelle wurde für Personen eingerichtet, die im beruflichen Kontext Informationen über Verstöße erlangt haben. Das bedeutet: Nicht nur unsere Mitarbeiter, sondern auch alle anderen (außenstehenden) Personen, die unter der Aufsicht und Leitung von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten arbeiten, können Hinweise auf potenzielle Verstöße bei unserer Meldestelle abgeben.
Was habe ich bei einer Meldung zu befürchten?
Wenn Sie als Hinweisgeber uns über Rechtsverstöße oder über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße berichten, werden Sie geschützt. Das Hinweisgebersystem darf jedoch nicht dazu verwendet werden, falsche Anschuldigungen zu machen oder absichtlich falsche Informationen zu melden. Sie haben daher keinerlei Nachteile zu erwarten, sofern Sie Ihren Hinweis aufgrund konkreter Anhaltspunkte abgeben haben und Sie von der Richtigkeit der weitergegebenen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind. Wir gehen allen Hinweisen auf Verstöße im Wege interner Ermittlungen nach.
Wer ist durch den Hinweisgeberschutz geschützt?
Jeder Hinweisgeber, der die Meldestelle nutzt (siehe oben), ist geschützt. Geschützt sind aber auch Mittler, Kollegen oder Verwandte des Hinweisgebers, die ebenfalls in einer beruflichen Verbindung zum Arbeitgeber des Hinweisgebers, zu einem Kunden des Hinweisgebers oder zu einem Empfänger vom Hinweisgeber erbrachter Dienstleistungen stehen.
Ist eine Meldung anonym möglich?
Die Abgabe Ihres Hinweises erfolgt an eine externe Meldestelle. Diese externe Meldestelle leitet Ihren Hinweis anonymisiert an uns weiter. Deshalb haben wir uns für eine externe Meldestelle entschieden, um Sie besonders gut zu schützen. Die Abgabe des Hinweises ist auch anonym möglich. Jedoch ermöglicht eine nicht-anonyme Meldung einen direkten Dialog mit Ihnen und verbessert die Chance, eine schnelle Lösung zu finden. Möchten Sie jedoch anonym bleiben, ergänzen Sie bitte möglichst viele Details und, sofern vorhanden, auch Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen. Bitte bedenken Sie: Nur wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze und Möglichkeiten der Beweisführung ergeben, kann Ihr Hinweis letztlich etwas bewirken.
Bekomme ich eine Rückmeldung?
Zum einen werden wir Ihnen zeitnah über die externe Meldestelle den Eingang Ihrer Meldung bestätigen. Zum anderen werden wir Sie nach entsprechender Bearbeitungszeit (in der Regel nach 3 Monaten) über die geplanten/ergriffenen Folgemaßnahmen informieren. Dies ist natürlich nur dann möglich, wenn Sie die Meldung nicht anonym abgegeben haben.
Was passiert nach einer Meldung?
Wir gehen allen Hinweisen nach. Im Zusammenhang mit deren Bearbeitung wird die Vertraulichkeit und Fairness im Umgang mit dem Hinweisgeber sichergestellt. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und nur von Personen überprüft, die sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die Fairness gebietet es aber auch, die schutzwürdigen Interessen der betroffenen (etwaig „beschuldigten“) Mitarbeiter zu berücksichtigen. Wir vertrauen daher darauf, dass keine Hinweise in unehrlicher Absicht abgegeben werden. Auch ist natürlich keine Denunzierung gewünscht.
Werden meine Daten weitergegeben?
Gegebenenfalls erforderliche weitere Sachverhaltsaufklärungen werden im Rahmen der jeweils einzuhaltenden gesetzlichen Regelungen durchgeführt, insbesondere im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben. Sollte die Preisgabe Ihrer Identität in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden notwendig und verhältnismäßig sein oder in einem Verwaltungsverfahren oder einer gerichtlichen Entscheidung angeordnet werden, so setzen wir Sie hierüber vor Offenbarung in Kenntnis, es sei denn die Untersuchung oder das Gerichtsverfahren würde dadurch gefährdet. Weitere Informationen können Sie dem Informationsblatt gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung entnehmen
Wie lange werden die Hinweise aufbewahrt?
Schauen Sie hierzu in das Informationsblatt gemäß Art. 13 & 14 Datenschutz-Grundverordnung.